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Rechtliche Grundlagen der Entwicklungsagentur für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg, Anstalt des öffentlichen Rechts:

Die vor Gründung der Entwicklungsagentur geltenden vertraglichen Vereinbarungen (Kooperationsvereinbarung, Interessenausgleich) gelten fort.

Die nach Gründung der Entwicklungsagentur notwendig gewordenen Anpassungen wurden vorgenommen.

Entwicklungsagentur Rendsburg